Überleitung der Pflegestufen zu Pflegegraden


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Pflegestufe unterhalb 1
(so genannte „Pflegestufe 0“)
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Härtefall Pflegegrad 5

Hinweis: In den Pflegegrad 1 kann nicht übergeleitet werden. Dieser wird nur für neue Einstufungen ab 2017 vergeben.

 

https://bw.aok.de/inhalt/pflegestaerkungsgesetz-ii-3/