Häufige Fragen


Was beinhaltet die Monatsgebühr?

Die Monatsgebühr setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Den größten Teil bekommt die Betreuungskraft in Form eines Tageslohns, der zwischen ca. 45 und 65 Euro (brutto) für eine zu betreuende Person liegt und sich nach Ihren Anforderungen richtet.

 

Der zweite Bestandteil ist verwaltungstechnischer Natur:

  • Akquirierung geeigneter Hauswirtschaftskräfte
  • Verträge und Sicherheit
  • Organisation der An– und Abreise, des Wechsels der Betreuerin
  • Ansprechpartner für die Familien und für die Betreuerin
  • Unterstützung und Beratung in Fragen der Betreuung und zusätzlichen Hilfen
  • Beratungsgespräche
  • Hausbesuche
  • Bürokosten, Telefon

 

Zusatzkosten

Nicht in der Monatsgebühr enthalten sind Fahrtgeld und Feiertagszuschläge. Das Fahrtgeld wird je nach Region gestaffelt berechnet. Für die Feiertage wird von der Betreuungskraft ein doppelter Tagessatz berechnet. Der Anteil unserer Agentur wird hier nicht erhöht.

Was ist, wenn der zu Betreuende im Krankenhaus ist?

Sollte sich Ihr Angehöriger im Krankenhaus befinden, bleibt die Betreuungskraft bis zu 14 Tagen bei Ihnen und versorgt den Haushalt, kümmert sich um die Wäsche und macht Besuche im Krankenhaus. Ist es absehbar, dass der Krankenhausaufenthalt länger dauern wird, fährt die Betreuerin nach Hause und kommt bei Bedarf wieder.

Was, wenn die „Chemie“ nicht stimmt?

Um diese Gefahr zu verringern, führen wir im Vorfeld ausführliche Gespräche mit Ihnen / Ihren Angehörigen und der Betreuungskraft. Natürlich kann es immer wieder mal vorkommen, dass man im Laufe der Zeit merkt, dass irgendwas nicht passt. In diesem Fall bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. Wir führen Gespräche mit beiden Seiten und versuchen, eine Lösung für das Problem zu finden. Sollte dies nicht kurzfristig zu einer Besserung führen, schlagen wir Ihnen eine Ersatzkraft vor.

Wie ist die rechtliche Lage; sind die Kräfte legal in Deutschland eingesetzt?

Ja, das sind sie! Alle unsere Kräfte sind regulär in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und werden offiziell und legal nach Deutschland „entsandt“.

Aufgrund der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Entsenderichtlinie), der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal.

Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten:
Die Betreuungskraft bzw. Pflegehilfe muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig bei ihrer Firma angestellt sein und von dieser entsendet werden. Als Nachweis für den Zoll wird unbedingt das E101-Entsendeformular bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Entsendeformular benötigt; oder die Betreuungskraft bzw. Pflegehilfe ist als Unternehmer-/in freiberuflich bzw. gewerblich gemeldet. Die Nachweise sind hier der Gewerbeschein bzw. die Freiberuflichkeit und bei einem Gewerbeschein im EU-Ausland zusätzlich das A1-Entsendeformular für die Eigenentsendung.

Wie schnell kann eine Betreuungskraft kommen?

Vom Erstgespräch mit Ihnen bis zur Ankunft der Betreuungskraft benötigen wir etwa 7 bis 10 Tage.

Wie sind die Arbeitszeiten / Pausezeiten der Betreuungskraft?

Bei entsendetem, angestelltem Betreuungspersonal ist grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird, anzuwenden. Dieses ist bei der Direkteinstellung eines Arbeitnehmers im Privathaushalt ebenfalls zu berücksichtigen. Jedoch gibt es hier eventuell doch eine Ausnahme, weil es lt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 18 Nichtanwendung des Gesetzes, folgende Regelung gibt: Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf (3.) Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen. Eine Klärung der Frage durch eine eindeutige gesetzliche Regelung bzw. durch eine Rechtsprechung steht noch aus. Bei selbstständigen oder freiberuflichen Betreuungskräften bzw. Pflegekräften findet das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung.

Für die Pflegekraft empfiehlt sich eine zusammenhängende Erholungszeit von mind. 2-3 Stunden täglich, um sich danach wieder mit neuer Kraft Ihren Liebsten widmen zu können.
Zudem gibt es einen Freizeitanspruch von mindestens einem halben Tag pro Woche.
Als besonders praktikabel hat sich ein ganzer Tag Freizeit pro Woche erwiesen, um eine vollständige Erholung und eine konzentrierte Betreuung sicherzustellen.

Bitte sprechen Sie uns an, wie wir es individuell, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, organisieren könnten.

Wie sind die Deutschkenntnisse bzw. können alle Betreuungskräfte deutsch?

Alle unsere Betreuungskräfte verstehen Deutsch und es wird zwischen folgenden Ausprägungen unterschieden:

  • Keine/kaum Deutschkenntnisse – verstehen mit Schwierigkeiten, sprechen wenig
  • Schwache Grundkenntnisse – Verstehen gut, sprechen einfache Sätze
  • Mittlere Kenntnisse – einfache Unterhaltung ist gut möglich
  • Gute Kenntnisse – Unterhaltung auf sehr gutem Niveau möglich

Hinweis: Deutsch ist nicht die Muttersprache der Betreuungskräfte, im Laufe des Aufenthaltes bei Ihnen verbessern sich jedoch die jeweiligen Deutschkenntnisse.

 

Wie sollte die Unterbringung der Betreuungskraft aussehen?

Die Betreuungskraft wohnt bei dem / den zu betreuenden Kunden im Haushalt bei freier Kost und Logis. Um eine ausreichende Privatsphäre und die Möglichkeit der Erholung zu gewährleisten, ist zwingend ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Ein Bett, Schrank gehören hier zur Grundausstattung; ein Fernseher erhöht das persönliche Wohlbefinden der Betreuungskraft. Außerdem ist die Möglichkeit, ein Badezimmer oder eine Dusche zu nutzen, unerlässlich. Schön wäre ein eigenes Bad, jedoch ist dies keine Voraussetzung. Die Betreuungskraft wird im Rahmen des normalen Verbrauchs in der Familie verköstigt.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, der Betreuungskraft einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Die Betreuer/innen sind einige Kilometer weit entfernt von ihrer Heimat, von Familie und Freunden. Mit einem Internetzugang erleichtern Sie ihnen den Kontakt und die Kommunikation nach Hause, was zu ihrem Wohlbefinden beiträgt.